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Gehörlose Anwältin vereidigt!

Es ist schon ohnehin schwierig mit der Ausbildung und dem Beruf. Was möchte man machen? Und wo wird man überhaupt genommen? Doch viele Menschen haben eben noch größere Steine in ihrem Weg liegen. Wer an einen Rollstuhl gebunden ist, die Sehfähigkeit verloren hat oder lernen musste sich auch ohne akustische Wahrnehmung zu Recht zu finden, sieht sich vor noch ganz andere Probleme bei der Jobsuche gestellt.

Seit dem ersten Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG in Kraft getreten. Es beinhaltet den schönen Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Ein Schritt in die richtige Richtung. Doch wir wissen alle, dass mit vielen Behinderungen eben nicht einfach so jeder Beruf ausgeübt werden kann. Das wird in vielen Berufen auch so bleiben, da es für manche Jobs bestimmte Vorraussetzungen gibt. In anderen Bereichen ist das jedoch nicht so leicht nachzuvollziehen.

Doch es bewegt sich was! Ende Februar zum Beispiel wurde die erste gehörlose Anwältin vereidigt. Die 37jährige Hamburgerin Judith Hartmann bekommt im Gerichtssaal vom Integrationsamt einen Übersetzer gestellt. Ansonsten geht es ja sowieso viel um Schriftstücke und Akten meint sie. Mit normalhörenden Mandanten, die keine Gebärdensprache verstehen, kommuniziert sie ebenfalls mit einem Dolmetscher. Wie das mit jeder anderen Fremdsprache eben auch gemacht wird.

Das Studium war alles andere als leicht für sie gewesen, denn einen Übersetzer hatte sie nur in wenigen Vorlesungen. Da hieß es Skripte und Bücher wälzen um mit dem Lernstoff mitzukommen. Doch Hartmann möchte keine Sonderrolle einnehmen durch ihre Behinderung, das sei schließlich nur einer von vielen Teilen von ihr. Mehr dazu könnt ihr hier lesen.

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