Treppenlifte: Förderung durch die KfW möglich
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert sämtliche Umbaumaßnahmen, die Barrierefreiheit schaffen. Dazu gehört auch die Installation eines Treppenlifts.
Maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
Im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerechtes Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ bezuschusst die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Modernisierungen, die Barrieren reduzieren und so den Wohnkomfort und die Lebensqualität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erhöhen. Zu diesen Modernisierungen gehört auch der Einbau eines Treppenlifts. Gefördert wird diese Maßnahme von der KfW mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro je Wohneinheit.
Zuschuss von bis zu zehn Prozent der Investitionskosten
Hub-, Leichtbau-, Treppen- oder Plattformlifte, z. B. von GARAVENTA Lift, gehören zu den Einzelmaßnahmen für eine barrierefreie Wohnung, die von der KfW gefördert werden. Ist der Lift erfolgreich beantragt worden, wird der betreffende Haushalt mit bis zu zehn Prozent der Kosten (maximal 5.000 Euro) unterstützt. Wichtig ist dabei, dass der Antrag vor dem Einbau des Lifts erfolgt – eine spätere Förderung ist nicht möglich. Die Antragstellung selbst erfolgt mit einem Formular auf der Webseite der KfW.
Zurzeit sind die Fördermittel für das laufende Jahr (2017) aufgebraucht. Mehr Informationen, unter anderem über eine mögliche erneute Bereitstellung von Bundesmitteln im Jahr 2018, finden Sie hier. Eine Förderung ist wieder möglich, wenn im Bundeshaushalt wieder neue Mittel zur Barrierereduzierung bereitgestellt werden.
Beantragung unabhängig vom Alter
Generell kann jeder Immobilienbesitzer oder Mieter einen Antrag auf Bezuschussung eines Treppenlifts bei der KfW beantragen. Mieter sollten allerdings vor der Montage ihren Vermieter fragen, ob er mit dem Einbau einverstanden ist, denn sie müssen der KfW die Zustimmung des Vermieters vorlegen.
Interessant: Das Lebensalter spielt bei der Antragstellung keine Rolle. So können auch Menschen jüngeren Alters ihr Heim rechtzeitig barrierefrei gestalten – zum Beispiel für sich selbst oder für die zukünftige Aufnahme der Eltern ins eigene Haus.
Wenn der Treppenlift in ein denkmalgeschütztes Gebäude eingebaut werden soll, stellt das prinzipiell kein Problem dar. Der Einbau darf allerdings den Status der Immobilie als Denkmal nicht beeinträchtigen, die KfW behält sich deswegen eine Besichtigung der geförderten Maßnahme vor.
Wann nicht gefördert wird
Nicht gefördert werden Treppenlifteinbauten, die in einem Gewerbegebäude oder einem Ferienhaus stattfinden sollen. Pflegeheime sind ebenfalls von der KfW-Förderung ausgeschlossen.
Zu beachten ist auch, dass die Kombination mit anderen öffentlichen Krediten, Zulagen und Zuschüssen, die von Kommunen oder Berufsgenossenschaften gewährt werden, meisten nicht möglich ist. Daher ist es wichtig, im Vorwege zu sondieren, welche Förderung für den Einbau eines Treppenlifts im Einzelfall die vorteilhafteste ist.
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